SCHMDT Advocatuur arbeitet in den Niederlanden regelmäßig mit Kollegen außerhalb der Kanzlei zusammen. So hat es sich in den letzten Jahren regelmäßig als erfolgreich erwiesen, bei unternehmensrechtlichen Streitfällen mit mr P.J. Fresacher, Anwalt in Amsterdam (DFLS Advocaten), zusammenzuarbeiten. In urheberechtliche Causen wird oft mit mr. C.G.M. (Kees) Berendsen (IE-Spezialist in Amsterdam) zusammengearbeitet. Bei (internationalen) arbeitsrechtlichen und erbrechtlichen Streitfällen besteht eine Zusammenarbeit mit mr. J. Splinter und mr. Froana Hoff, beide Anwälte in Leiden.
Des weiteren besteht eine Zusammenarbeit auf Kooperationsbasis mit Schubert Rechtsanwälte, einer Anwaltskanzlei in Wien, Österreich, die sich auf Unternehmensrecht und umfangreiches Inkasso spezialisiert hat („Wirtschaftskanzlei“). Es besteht eine ausgezeichnete professionelle Beziehung zwischen Menno Schmidt und den österreichischen Kollegen. Sprachliche Barrieren sind nicht vorhanden und dies hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach bewährt.
Dank der langjährigen Erfahrung und der Arbeit in Österreich und der hierbei erworbenen Kenntnisse der österreichischen Rechtspraxis (die eng verwandt mit der deutschen Praxis ist), arbeitet SCHMDT Advocatuur in den Niederlanden in zunehmendem Maße für deutschsprachige Mandanten.
SCHMDT Advocatuur wird regelmäßig von österreichischen und deutschen Anwaltskollegen gebeten, Mandanten zu unterstützen. Die Tatsache, dass die Kommunikation zwischen Fachleuten über die Grenze hinweg in deutscher Sprache und mit Verständnis und Interesse für die Unterschiede in der jeweiligen Gesetzgebung stattfinden kann, ist ein absoluter Vorteil. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass sich Mandanten besser verstanden fühlen können. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann man feststellen, dass ein Standpunkt eines niederländischen Mandanten gegenüber einem deutschen Kollegen effektiver in Deutsch als in Englisch erläutert werden kann.