1. SCHMDT Advocatuur ist ein Handelsname, den die Advocatenpraktijk J.M. Schmidt B.V. verwendet (nachstehend „SCHMDT” genannt).
  2. Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen alle von SCHMDT durchzuführenden Aufträge, einschließlich ergänzender Aufträge sowie Folgeaufträge und alle Rechtsverhältnisse, die in Bezug auf und im Zusammenhang mit dem Auftrag mit Dritten eingegangen wurden. Die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.
  3. Das Rechtsverhältnis zwischen SCHMDT und ihren Auftraggebern  und dessen Auslegung unterliegen ausschließlich dem Niederländischen Recht.
  4. Alle Aufträge werden ausschließlich angenommen und bearbeitet durch SCHMDT, dies gilt auch für den Fall, dass der Auftrag erteilt wurde mit der Absicht, dass dieser durch eine bestimmte Person ausgeführt wird. Die Anwendbarkeit des Paragraphen 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (nachstehend „BW“), der für die vorher geschilderte Situation eine Regelung gibt, und des Paragraphen 7:407 abs. 2  BW, der unter Umstände eine solidarische Haftung vorschreibt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Die Haftung von SCHMDT beschränkt sich auf den Betrag, der im jeweiligen Fall von der Berufshaftpflichtversicherung von SCHMDT ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags des (eventuellen) Selbstbehalts, der aufgrund der genannten Versicherung von SCHMDT zu zahlen ist.
  6. Es steht SCHMDT frei, erteilte Aufträge unter eigener Verantwortung von Mitarbeitern erledigen zu lassen und im Einzelfall den Auftrag gänzlich oder teilweise unter Einschaltung von Dritten, wie beispielsweise Fachkollegen, mit denen SCHMDT eine strategische Zusammenarbeit pflegt, durchführen zu lassen.
  7. SCHMDT kann zur Ausführung von Aufträgen auch Dritte / Fachleute / Notare und Gerichtsvollzieher einschalten. SCHMDT verpflichtet sich, bei der Einschaltung von Drittparteien die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. SCHMDT ist berechtigt, eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsbeschränkungen der einzuschaltenden Drittparteien im Namen des Mandanten zu akzeptieren. Die Haftung von SCHMDT für Fehler oder Mängel Dritter wird ausgeschlossen. SCHMDT ist berechtigt, eine eventuelle Haftungsbeschränkung, die die fragliche Drittpartei im Namen des Mandanten ausgehandelt hat, zu akzeptieren.
  8. Der Auftraggeber hat SCHMDT hinsichtlich  Ansprüche von Dritten, die in Zusammenhang stehen mit der Bearbeitung des Auftrages durch SCHMDT schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber wird alle redlichen Kosten die mit der Erwiderung solcher Ansprüche in Zusammenhang stehen ersetzten.
  9. Für die Ausführung des Auftrages ist der Auftraggeber das Honorar zuzüglich Auslagen, Kanzleikosten und Umsatzsteuer zu zahlen schuldig. Der Auftrag wird erst bearbeitet nach Bezahlung eines Vorschusses, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bezahlte Vorschüsse werden bei der Endabrechnung (oder zwischenzeitig) in Abzug gebracht.
  10. Die Bezahlung von Honorarnoten muss innerhalb der in der Honorarnote angegebenen Frist erfolgen; ist keine solche Frist angegeben, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Wenn der Auftraggeber die von ihm zu zahlenden Beträge nicht rechtzeitig zahlt, ist der Auftraggeber, ohne weitere Vorwarnung in Zahlungsverzug und die Forderung von SCHMDT fällig. Der Auftraggeber schuldet  SCHMDT einen vertraglichen Verzugszins von 1% monatlich über den fälligen Betrag. Der Mandant schuldet ebenfalls die gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungskosten, die in Zusammenhang stehen mit der aushaftenden Forderung inkl. Verzugszinsen. Auch die entstandenen  Auslagen und Gerichtsgebühren sind durch den Mandant zu ersetzen. Außergerichtliche Kosten, welche notwendig sind für die Eintreibung der Forderung werden laut der gesetzlichen Regelung der Inkassokosten („Wet normering buitengerechtelijke incassokosten en het bijbehorende Besluit“) in Rechnung gestellt.
  11. Wenn der Mandant die von ihm zu zahlenden Beträge nicht rechtzeitig zahlt, ist SCHMDT berechtigt, alle weiteren Arbeiten für den Mandanten auszustellen. Soweit erlaubt durch die Standesregeln der NOVA (gedragsregels van de Nederlandse Orde van Advocaten) hat SCHMDT bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ein Zurückbehaltungsrecht auf alle vom Auftraggeber sich bei Schmidt befindenden Sachen. SCHMDT haftet nicht für beim Auftraggeber entstandene Schäden als Konsequenz dieser erlaubten  Zurückbehaltungsmaßnahme.
  12. SCHMDT ist gemäß den (europäischen) Datenschutzgesetzen „AVG“ (Niederlande) verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, was mit Ihren personengebundenen Daten getan wird und für welchen Zweck diese verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang hat SCHMDT eine Datenschutzerklärung erstellt, die Ihnen bei oder vor dem Vertragsschluss im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überreicht wird. SCHMDT behält sich das Recht vor, diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit zu ändern. SCHMDT bittet Sie in der Regel, bei oder vor der Auftragserteilung eine Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses zu überreichen. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie das mitteilen. In diesem Fall muss sich SCHMDT in anderer Weise von Ihrer Identität vergewissern und sich eventuell Ihre Personennummer (BSN) oder die Nummer Ihres Reisepasses notieren.
  13. Gemäß den (europäischen) Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäscherei (Wwft (Niederlande) ist SCHMDT u.a. verpflichtet, die Identität und gegebenenfalls auch den Hintergrund des Mandanten beziehungsweise der mit dem Auftrag zusammenhängenden Transaktion zu überprüfen. Damit soll vermieden werden, dass der Kriminalität beziehungsweise der Geldwäsche unbeabsichtigterweise Vorschub geleistet wird. SCHMDT kann daher bei der Auftragserteilung sowie auch danach von Zeit zu Zeit den Mandanten um die nötigen spezifischen Mandantendaten sowie weitere Informationen über den Hintergrund beziehungsweise die Organisation des Mandanten und/oder den Auftrag / dessen Zweck bitten. Der Mandant ist damit einverstanden und ist sich bewusst davon, dass SCHMIDT gegebenenfalls verpflichtet ist – ohne dies dem Mandanten vorher mitzuteilen – unübliche Transaktionen den entsprechenden Behörden „FIU“ in den Niederlanden zu melden. Gegebenenfalls kann SCHMDT den Mandanten bitten, eine schriftliche Erklärung zu erstellen, beispielsweise über den Zweck und die Art einer Transaktion oder die Person der (Pseudo-) UBO (Ultimate Beneficial Owner) oder PEP (Politically Exposed Person). Wenn der Mandant den spezifischen Bitten von SCHMDT um Informationen im Zusammenhang mit diesem Artikel und den hier genannten Rechtsvorschriften nicht nachkommt oder sich gegebenenfalls weigert, eine in diesem Zusammenhang erbetene schriftliche Erklärung zu überreichen, dann ist
  14. SCHMDT berechtigt und in manchen Fällen gezwungen, nicht mit den Arbeiten zu beginnen beziehungsweise das Auftragsverhältnis mit dem Mandanten zu beenden. Die in diesem Zusammenhang erworbenen Informationen über Einzelpersonen, den Hintergrund des Mandanten und Transaktionsdaten werden lediglich für den Zweck der hier beschriebenen Regelung(en) höchstens fünf Jahre lang aufbewahrt / gespeichert.
  15. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich auch an die Geschäftsführer sowie an alle diejenigen – einschließlich Mr. J.M. Schmidt, Prof. Mr. A.H.J. Schmidt, sowie anderer Rechtsanwälte oder Fachkollegen, mit denen SCHMDT eine strategische Zusammenarbeit pflegt – die für sie oder für SCHMDT in der behandelten Akte oder bei der (gänzlichen beziehungsweise teilweisen) Durchführung des Auftrags tätig sind oder waren (einschließlich ihrer Erben) oder die zur Durchführung eines Auftrags von SCHMDT eingeschaltet werden. Diese Personen können sich gegebenenfalls bei der Verteidigung gegen eine vermeintliche Forderung im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags ebenfalls darauf berufen.
  16. Für alle Rechtsstreitigkeiten die entstehen oder fortkommen aus bzw. im Zusammenhang stehen mit (i) den durch oder im Namen von SCHMDT ausgeführten Dienstleistungen und Tätigkeiten und/oder (ii) dem mit dem Auftraggeber bestehenden Auftragsverhältnis ist ausschließlich das niederländische sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Das kanzleiinterne Beschwerde-und Konfliktlösungsregulativ ist an zu wenden. Dieses Regulativ ist auf der Website www.schmdt.nl  veröffentlicht (Siehe für weitere Informationen auch: www.advocatenorde.nl/kantoorklachtenregeling).
  17. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in mehreren Sprachen erstellt. Bei Streitfällen über den Inhalt oder die Interpretation dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text bindend.